Preiserhöhung bei Strom oder Gas: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Ihr Versorger hat die Preise erhöht? Dann können Sie in den meisten Fällen kurzfristig kündigen und in einen günstigeren Tarif wechseln. Wichtig ist nur, dass Sie rechtzeitig handeln.
Von Eser Ersin, ENRGII · 17.10.2026
Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
Erhöht Ihr Strom- oder Gasanbieter einseitig die Preise, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag dann ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beenden, auch wenn Ihre Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Wie früh muss der Versorger die Erhöhung ankündigen?
Bei einem Sondervertrag muss Ihr Anbieter Sie in den meisten Fällen spätestens einen Monat vor der Preisänderung informieren. In der Grundversorgung gilt eine Frist von sechs Wochen, zusätzlich muss die Erhöhung öffentlich bekannt gemacht werden.
Bis wann müssen Sie kündigen?
Ihre Kündigung muss beim Anbieter eingegangen sein, bevor die neuen Preise gelten. Steigen die Preise zum 1. Januar, sollte die Kündigung also spätestens am 31. Dezember dort sein. Am besten kündigen Sie selbst und schriftlich, damit nichts schiefgeht.
So gehen Sie vor
- Schreiben mit der Preiserhöhung aufheben und Datum der Preisänderung notieren.
- Neuen, günstigeren Tarif auswählen.
- Sonderkündigung rechtzeitig an den alten Anbieter schicken.
- Neuen Vertrag abschließen, damit der Wechsel nahtlos klappt.
Ich prüfe Ihr Schreiben kostenlos, suche den passenden Tarif und helfe Ihnen bei der Kündigung. Auf Wunsch übernehme ich den Schriftverkehr als Bevollmächtigter.
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