Strom- und Gaspreise 2027: Was sich zum Jahreswechsel ändert
Gas dürfte zum 1. Januar 2027 spürbar teurer werden, Strom eher leicht. Was hinter den Prognosen steckt, welche Fristen gelten und was Sie jetzt tun können.
Von Eser Ersin, ENRGII · 24.10.2026
Stand: 24. Oktober 2026. Viele Versorger kündigen Preisänderungen zum Jahreswechsel im November an. Hier lesen Sie, was nach aktuellem Stand auf Haushalte zukommt. Wichtig: Die meisten Zahlen sind Prognosen. Was für Ihren Vertrag gilt, steht erst im Schreiben Ihres Versorgers.
Gas: Prognose von 10 bis 20 Prozent mehr
Das Vergleichsportal Verivox rechnet zum Jahreswechsel mit Gaspreiserhöhungen von 10 bis 20 Prozent, je nach Tarif. Für ein Einfamilienhaus können das laut Verivox bis zu 500 Euro im Jahr sein. Hauptgrund sind die gestiegenen Einkaufspreise: Am Großhandelsmarkt (TTF) kostete Gas am 20. Oktober 2026 rund 90 Euro je Megawattstunde, erstmals seit Ende 2022 wieder über 90 Euro. Viele Versorger haben einen Teil ihres Gases früher günstiger eingekauft. Wie stark und wann sie die höheren Kosten weitergeben, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Dazu kommen die Gasnetzentgelte. Sie steigen laut Verivox im Bundesschnitt um etwa 3 Prozent. Bei 20.000 kWh im Jahr sind das rund 19 Euro brutto mehr, regional mit großen Unterschieden.
Strom: Netzentgelte steigen leicht
Beim Strom sieht es ruhiger aus. Die Netzentgelte steigen laut Verivox im Schnitt um 1,9 Prozent, bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 8 Euro brutto. Die Übertragungsnetzbetreiber haben vorläufig höhere Entgelte für 2027 veröffentlicht (3,54 statt 2,86 Cent je kWh netto). Diese fließen aber nur zum Teil in die Netzentgelte vor Ort ein, die ungefähr ein Viertel Ihres Strompreises ausmachen. Eine Senkung der Stromsteuer für private Haushalte ist nach aktuellem Stand nicht beschlossen.
CO2-Preis 2027: soll stabil bleiben
Auf Erdgas und Heizöl wird ein CO2-Preis erhoben. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) wurde auf 2028 verschoben, 2027 gilt deshalb weiter der nationale CO2-Preis. Die Bundesregierung will ihn 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne halten, wie schon 2026. Der Gesetzentwurf liegt beim Bundestag und ist noch nicht endgültig beschlossen. Ab 2028 bildet sich der Preis im ETS 2 am Markt, wie hoch er dann ausfällt, ist offen.
Welche Fristen gelten bei einer Preiserhöhung?
- Sondervertrag (die meisten Tarife außerhalb der Grundversorgung): Der Versorger muss Sie mindestens einen Monat vor der Preisänderung informieren. Für eine Erhöhung zum 1. Januar also spätestens Anfang Dezember.
- Grundversorgung: Die Erhöhung muss mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht und Ihnen mitgeteilt werden. Für den 1. Januar also bis etwa Mitte November.
- Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung können Sie in der Regel ohne Einhaltung der normalen Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Die Kündigung muss vorher beim Versorger eingehen, bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis zum 31. Dezember. Mehr dazu im Beitrag Preiserhöhung bei Strom oder Gas.
Schützt mich meine Preisgarantie?
Nicht immer vollständig. Viele Preisgarantien gelten nur für den Energiepreis, also den Teil, den der Versorger selbst festlegt. Steuern, Abgaben, CO2-Preis und Netzentgelte sind oft ausgenommen und dürfen trotzdem weitergegeben werden. Schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen, ob dort von einer „eingeschränkten“ oder „vollständigen“ Preisgarantie die Rede ist.
Was Sie jetzt tun können
- Post genau lesen: Briefe und E-Mails Ihres Versorgers im November und Dezember nicht ungelesen ablegen. Preiserhöhungen verstecken sich gern in Schreiben mit harmlosen Betreffzeilen.
- Vertrag prüfen: Wann endet Ihre Laufzeit, wie lang ist die Kündigungsfrist, was deckt die Preisgarantie ab?
- Grundversorgung prüfen: Steht auf Ihrer Rechnung „Grundversorgung“, können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln. Mehr im Beitrag Grundversorgung.
- Zählerstand zum Jahreswechsel festhalten: Machen Sie um den 31. Dezember ein Foto vom Zähler. So lässt sich der Verbrauch sauber zwischen altem und neuem Preis aufteilen.
- Vergleichen, bevor Sie reagieren: Wer eine Erhöhung bekommt, muss nicht sofort handeln, sollte aber vor dem Stichtag vergleichen. Achten Sie neben dem Preis auf Laufzeit, Preisgarantie und den Preis nach Ablauf eines Neukundenbonus.
Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrem heutigen Tarif, Ihrem Verbrauch und Ihrem Wohnort ab. Mit dem Tarif-Check sehen Sie in einer Minute, was Sie heute pro kWh zahlen. Ihren Preisbrief oder Ihre Jahresabrechnung prüfe ich gern persönlich und kostenlos.
Quellen (Stand Oktober 2026): Prognosen und Netzentgelte nach Verivox, CO2-Preis nach Deutscher Bundestag. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
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